Nach einigen Verschiebungen hat die deutsche Zollverwaltung bestätigt: Das vereinfachte Eisenbahnversandverfahren (vgVV, bzw. neVV für nationale Transporte) darf für in Deutschland abgehende Transporte mit Ablauf des 16. Juli 2023 nicht mehr angewendet werden.
Das Ende des vgVV/neVV gilt für alle Mitgliedstaaten der EU sowie die Länder des gemeinsamen Versandübereinkommens, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Laut Planung der EU-Kommission ist der letzte Zeitpunkt jedoch der 01.12.2023.
Welche Änderungen gelten für das Ausland
Verkehre aus dem Ausland nach Deutschland sind im vgVV so lange zulässig, wie im Abgangsland das vgVV angewendet werden darf. Entscheidend ist der jeweilige Zeitpunkt der Umstellung des „NCTS-IT-Systems“, der nationalen Zollverwaltung im Abgangsland.
Was ändert sich für Kundinnen und Kunden der DB Cargo AG?
Wer mit der DB Cargo AG Verkehre im vgVV/neVV fährt, kann seinen Kundenberater oder seine Kundenberaterin für weitere Informationen kontaktieren. Gemeinsam mit der Zollabteilung wird für dessen Verkehre eine passende Alternative geprüft. Eine Anmeldung in ein NCTS-Versandverfahren durch die DB Cargo AG ist derzeit nur im Kombinierten Verkehr ab den deutschen Seehäfen und ab Weil am Rhein vorgesehen.