Wir bei DB Cargo übernehmen Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir bei DB Cargo selbstverständlich nach.
Beschwerdeverfahren
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf Risiken mit Bezug zu den Menschenrechten und zur Umwelt sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.
Das Beschwerdeverfahren ist über das Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erreichbar. Weitere Informationen finden sich auch in unserer Verfahrensordnung.
Grundsatzerklärung
In unserer Grundsatzerklärung bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck.